Informationen für Ärzte- Gesetzliche Vorgaben:
Rehabilitationssport ist laut §44 SGB von den Sozialversicherungen zu finanzieren und belastet daher das Budget Ihrer Praxis nicht. Reha-Sport kann von allen Ärzten über die Verordnung Muster "56" ausgestellt werden. Die Dauer der Maßnahme beträgt im Regelfall 18 Monate mit 50 Übungseinheiten à 1 - 2 Trainingseinheiten pro Woche.
Nach dem Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe" werden Patienten von einem speziell ausgebildeten Trainer (Deutscher Olympischer Sportbund, Lizenz als Übungsleiter B, Sport in der Rehabilitation, Bereich Orthopädie) in der Reha-Sportgruppe bei den Übungen unterwiesen und korrigiert.
Vom Arzt zu beachten
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Kostenübernahme durch die Sozialversicherungen zu gewährleisten, sollten folgende vier Punkte vom Arzt genaustens definiert und im Antragsformular ausgefüllt sein:
- Diagnose sowie Angaben über die Funktionseinschränkungen des Patienten
- Angaben über die Anzahl der wöchentlichen Trainingsstunden
- Art des Reha-Sports (z.B. Gymnastik etc.)
- Dauer/Häufigkeit der Verordnung
- Rehabilitationsziel
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Unsere Hotline:
Frau Susanne Burr, Tel. 07161 / 3890-300
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Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
RGS Eislingen e.V.
Rosenstraße 47/1
73054 Eislingen
Dieses PDF-Dokument können Sie sich gerne herunterladen. Sie finden dort Details über den Rehabilitationssport, die wir speziell für den Informationsbedarf von Arztpraxen für Sie zusammengestellt haben.